MILDE + FISCHER   Steuerberatungsgesellschaft mbH  
 

Ihr Partner in der Steuerberatung.

Laufende Steuerdeklaration

  • Erstellung von Steuerbilanzen (E- Bilanzen)
  • Erstellung von Umsatzsteuer-Voranmeldungen
  • Ausarbeitung aller privaten und betrieblichen Steuererklärungen
  • Berechnung der Steuerlast
  • Ausarbeitung von Erstattungsanträgen für ausländische Quellensteuer
  • Ausarbeitung von Steueranmeldungen nach § 50a EStG

 

Erbschafts- und Schenkungssteuererklärungen

  • Beratung im Rahmen der Übertragung von Vermögen auf die nächste Generation
  • von Privat- und/oder Betriebsvermögen
  • Unterstützung bei der Testamentsgestaltung (Unternehmertestament)
  • Besondere Erfahrungen bestehen im Rahmen der Deklaration und Bewertung von Grundbesitz
  • Bewertung von Betriebsvermögen
  • Zusammenarbeit mit Notaren

    

Strafbefreiende Selbstanzeigen

  • Sachkundige Beratung zu Fragen der Nacherklärung

  • Feststellung der erklärungspflichtigen Steuerarten

  • Feststellung des Nacherklärungszeitraums

  • Sachkundige Ausarbeitung der nachzuerklärenden Einkünfte

  • Prognose der relevanten Nachzahlungen

 

Gestaltende Steuerberatung  

  • Darlegung von steuerlich günstigen Gestaltungsmöglichkeiten
  • Innovative und kreative Vorschläge zu steuerlichen Wahlrechten
  • Steuerplanung im mittelfristigen Bereich

 

Unterstützung bei Betriebsprüfungen

  • Hilfestellung bei den Vorbereitungen
  • Betreuung während der Betriebsprüfung
  • Mitwirkung an allen Besprechungen, insbesondere bei Schlußbesprechungen
  • Berechnung der Auswirkung von Änderungen bei betrieblichen und persönlichen Steuern

 

Abrechnungsgrundlagen

 

Unsere Abrechnungsgrundlage ist die Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) in der jeweils gültigen Fassung. Beratungsleistungen und Leistungen für die die StBVV die Abrechnung nach Stunden vorsieht berechnen wir mit den nachfolgenden Stundensätzen:Wirtschaftsprüfer/ Steuerberater     275 EURRechtsanwalt                                            250 EURSteuerberater                                           220 EURSteuerfachangestellter                         120 EURFachassistent Lohn- und Gehalt          150 EUR IHK Bilanzbuchhalter                              150 EURhinzu kommt die gesetzliche Mehrwertsteuer + Auslagen.Besonderheiten sind zu berücksichtigen bei Aufträgen zur Lohnbuchhaltung. Sprechen Sie uns hier gerne zu an.Weiterhin gelten die "Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Steuerbertare und steuerberatende Berufsausübungsgesellschaften" in der jeweils aktuellen Fassung. Ge